Tag der Menschenrechte

10. Dezember

Tag der Menschenrechte

10. Dezember

Vorschlag zur Änderung von Artikel 3

der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit, persönliche Sicherheit und das Recht, Risiken einzugehen.

Die Rael-Bewegung tritt für individuelle Rechte, Menschenrechte, den freien Willen und die Meinungsfreiheit ein. Daher tritt sie für das Recht ein, über jeden Aspekt unseres Lebens selbst zu entscheiden, einschließlich des Rechts, Medikamente oder medizinische Behandlungen anzunehmen oder abzulehnen, des Rechts zu sterben, wenn wir uns dafür entscheiden, sowie des Rechts, unser eigenes Leben zu riskieren.

Angesichts der weltweit zunehmenden Tendenz, eine Impfung zur Immunisierung gegen COVID-19 vorzuschreiben, besteht die dringende Notwendigkeit, die Menschen und ihre Regierungen an diese grundlegenden Menschenrechte zu erinnern und sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ausdrücklich festzuschreiben.

Daher schlägt die Rael-Bewegung zusätzlich vor, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte um folgende Bestimmungen zu ergänzen:

Vorschlag zur Aufnahme der Bestimmung:

„Unveräußerlichkeit des Körpers“

Vorschlag zur Aufnahme folgender Bestimmung:

„Unveräußerlichkeit des Körpers“

Jeder Mensch hat das Recht auf die vollständige Verfügungsgewalt über seinen Körper, darüber, was er zu sich nimmt, was ihm hinzugefügt oder was ihm entnommen wird. Keine Behandlung, Impfung, Prothese, Vorrichtung oder Manipulation, die den Körper verändert oder ergänzt, darf auf gesetzlicher Grundlage vorgeschrieben oder verweigert werden.
Jeder Mensch sollte unter allen Umständen die unveräußerliche Verfügungsgewalt über seinen Körper behalten können. Dies schließt die Entscheidung ein, ihn behandeln oder nicht behandeln zu lassen, ihn zu verbessern oder ihn mit Technologien und Vorrichtungen zu verbinden sowie Inokulationen vornehmen zu lassen oder abzulehnen.
Auch nach dem Tod bleibt der Körper den Verfügungen unterworfen, die der betreffende Mensch zu Lebzeiten getroffen und ermöglicht hat.

.Jeder Mensch hat das Recht auf die vollständige Verfügungsgewalt über seinen Körper, darüber, was er zu sich nimmt, was ihm hinzugefügt oder was ihm entnommen wird. Keine Behandlung, Impfung, Prothese, Vorrichtung oder Manipulation, die den Körper verändert oder ergänzt, darf auf gesetzlicher Grundlage vorgeschrieben oder verweigert werden.
Jeder Mensch sollte unter allen Umständen die unveräußerliche Verfügungsgewalt über seinen Körper behalten können. Dies schließt die Entscheidung ein, ihn behandeln oder nicht behandeln zu lassen, ihn zu verbessern oder ihn mit Technologien und Vorrichtungen zu verbinden sowie Inokulationen vornehmen zu lassen oder abzulehnen.
Auch nach dem Tod bleibt der Körper den Verfügungen unterworfen, die der betreffende Mensch zu Lebzeiten getroffen und ermöglicht hat

Vorschlag zur Aufnahme folgender Bestimmung:

„Risiken einzugehen ist ein Recht“

Vorschlag zur Aufnahme der Bestimmung:

„Risiken einzugehen ist ein Recht“

Das Recht, Risiken einzugehen, ist ein unveräußerliches und individuelles Recht, das niemandem im Namen des Gemeinwohls, des kollektiven Interesses oder der öffentlichen Gesundheit genommen werden darf. Jeder Mensch sollte das Recht haben, Risiken einzugehen, und dazu gehört auch das Risiko, krank zu werden, sich anzustecken oder sich sogar bei Aktivitäten zu verletzen, denen er sich aus eigener Entscheidung widmet. Es ist Sache der jeweiligen Gesetzgebung, das Verhältnis zwischen dem Eingehen von Risiken und dem Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung zu regeln. Die Entscheidung, zu leben oder zu sterben – unabhängig davon, ob dies eine Folge der Risiken ist, die wir eingehen, oder nicht – sollte letztlich jeder Mensch für sich selbst treffen dürfen.

Das Recht, Risiken einzugehen, ist ein unveräußerliches und individuelles Recht, das niemandem im Namen des Gemeinwohls, des kollektiven Interesses oder der öffentlichen Gesundheit genommen werden darf. Jeder Mensch sollte das Recht haben, Risiken einzugehen, und dazu gehört auch das Risiko, krank zu werden, sich anzustecken oder sich sogar bei Aktivitäten zu verletzen, denen er sich aus eigener Entscheidung widmet. Es ist Sache der jeweiligen Gesetzgebung, das Verhältnis zwischen dem Eingehen von Risiken und dem Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung zu regeln. Die Entscheidung, zu leben oder zu sterben – unabhängig davon, ob dies eine Folge der Risiken ist, die wir eingehen, oder nicht – sollte letztlich jeder Mensch für sich selbst treffen dürfen.